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6. Oktober 2026
Moira Hammes
Weniger Facharzttermine, längere Wartezeiten, Einschnitte bei Vorsorge und Früherkennung: Radiologin Dr. Chressen Regier warnt vor den Folgen des neuen GKV-Spargesetzes – besonders für gesetzlich Versicherte
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, kurz BStabG, wurde am 10. Juli 2026 unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit beschlossen. Ziel ist es nach Angaben der Bundesregierung, das Ausgabenwachstum im Gesundheitswesen zu bremsen, die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren und damit Versicherte finanziell zu entlasten.
Zugleich soll eine “hochwertige Versorgung für die kommenden Jahre” gesichert werden. Für die ambulante Versorgung bedeutet die Reform jedoch ab 2027 unter anderem den Wegfall bestimmter extrabudgetärer Vergütungen und eine stärkere Begrenzung der verfügbaren Mittel.
Während die Bundesregierung das Gesetz als notwendigen Schritt zur Sicherung der finanziellen Stabilität begründet, warnen Ärztinnen und Ärzte vor spürbaren Folgen für die ambulante Versorgung. Im Interview spricht Dr. Chressen Regier über Budgetierung, sinkende Vergütungen und über die Frage, ob sich die angestrebte Entlastung der Versicherten am Ende auf Kosten einer verlässlichen medizinischen Versorgung auswirkt.
Frau Dr. Regier, Sie verfolgen das Beitragsstabilisierungsgesetz nicht nur fachlich, sondern positionieren sich auch öffentlich. Was war der Auslöser?
Ich sehe dieses System von zwei Seiten, und beide haben mich zu dieser Entscheidung gebracht. Die eine Seite ist unsere große radiologische Gemeinschaftspraxis. Ich erlebe dort täglich, wie defizitär viele Untersuchungen im GKV-Bereich längst sind und dass sie sich faktisch nur noch über Selbstzahler und Privatversicherte tragen. In München funktioniert das, weil es diese Patienten hier gibt. In vielen anderen Regionen funktioniert es nicht.
Wenn sich diese Lage mit dem neuen Gesetz weiter verschärft, wird das unmittelbar auf die Versorgung gesetzlich Versicherter durchschlagen. Denn wenn die Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben ist und auch die Quersubventionierung nicht mehr trägt, lassen sich diese Leistungen nicht mehr im bisherigen Umfang anbieten. Das Ergebnis wird eine spürbare Verschlechterung der Versorgung von GKV-Patienten sein, und die halte ich für ungerecht.
Die andere Seite ist die des Patienten. Ich werde sehr häufig von Freunden und Bekannten gebeten, bei der Vermittlung von Terminen zu helfen. Ich mache das gern und mit gutem Gewissen. Aber jedes Mal denke ich denselben Gedanken: Was ist mit denen, die niemanden kennen? Wer in diesem System keine Verbindung hat, wartet.
Und wenn sich die Terminlage für gesetzlich Versicherte weiter verschärft, wird dieser Unterschied noch größer. Je knapper die Termine werden, desto mehr entscheidet nicht der Bedarf darüber, wer wann drankommt, sondern die Frage, wer sich durchsetzen kann oder wen man kennt.
Genau das ist der Punkt, an dem es für mich nicht mehr nur um Berufspolitik geht. Es geht um die Grundidee eines Solidarsystems.
Entschieden habe ich mich dann aus zwei Gründen. Erstens, weil ich erschrocken bin, wie drastisch die kommenden Einschnitte für gesetzlich Versicherte ausfallen werden. Und zweitens, weil sie nicht ehrlich kommuniziert werden. Als Bürger gewinnt man den Eindruck, es ändere sich nichts außer ein paar Euro Zuzahlung in der Apotheke.
Budgetierung ist ein sperriges Thema, das muss man erklären, und genau deshalb wird darüber so wenig gesprochen. Aber wenn Bereiche budgetiert werden, die bisher bewusst geschützt waren, also Krebsvorsorge, Schwangerenvorsorge und Teile der Krebstherapie, dann geht es nicht mehr um Honorare. Dann geht es darum, ob Menschen rechtzeitig behandelt werden.
Ich halte es für unsere Aufgabe, das auszusprechen. Wir sind die Einzigen, die sehen, was in den Praxen tatsächlich passiert. Wenn wir schweigen, erfährt es niemand, bis es zu spät ist.
Welche Regelungen betreffen Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung am unmittelbarsten?
Drei Dinge, die zusammenwirken.
Erstens die Streichung der TSVG-Vergütung. Seit 2019 wurden Termine, die über die 116117 oder dringlich über den Hausarzt vermittelt wurden, sowie offene Sprechstunden außerhalb des Budgets vergütet. Das war der Anreiz, dringliche Fälle vorzuziehen. Und es hat funktioniert: 2024 wurden rund 1,6 Millionen Termine fristgerecht vermittelt, die Fristeinhaltungsquote lag bei etwa 97 Prozent, in der Radiologie betrug die durchschnittliche Wartezeit bei diesen Terminen rund sieben Tage. Der Durchschnitt über alle Termine liegt bei 42 Tagen. Diese Vergütung fällt weg. Die Vermittlungswege bleiben, bezahlt wird der Aufwand nicht mehr.
Zweitens die massive Ausweitung der Budgetierung. Und hier liegt der Punkt, den man erklären muss: Bisher gab es Leistungen, die bewusst außerhalb des Budgets standen. Der GKV-Spitzenverband führt sie auf seiner eigenen Website auf, also ambulante Operationen, Früherkennungsuntersuchungen, Mutterschaftsvorsorge, Impfungen, Leistungen der Strahlentherapie und die Versorgung krebskranker Patienten.
Der Grund war, dass man bei diesen Leistungen ausdrücklich wollte, dass sie in ausreichender Menge erbracht werden. Sie sollten gerade nicht der Mengensteuerung unterliegen. Genau diese Leistungen werden jetzt in das gedeckelte Budget überführt. Das ist kein Detail, das ist eine Umkehrung der bisherigen Logik.
Drittens, und das trifft mein eigenes Fach: In der Radiologie wird zusätzlich über eine Absenkung des EBM verhandelt. Das Gesetz beauftragt den Bewertungsausschuss, bis Ende März 2027 den technischen Leistungsanteil in Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin zu überprüfen. Die Gesetzesbegründung nennt eine Absenkung von 20 bis 30 Prozent, wirksam ab Mitte 2027, und die Gesamtvergütung soll entsprechend mit abgesenkt werden. Es wird also nicht umverteilt, sondern Geld herausgenommen.
Für die Radiologie heißt das: Budgetierung, Wegfall der Vermittlungsvergütung und EBM-Absenkung treffen gleichzeitig. Nach Berechnung der KBV wären künftig nur noch 77 Prozent der bisherigen Fallzahlen finanziert, das ist der niedrigste Wert aller Fachgruppen.
Gibt es Leistungen und Versorgungsbereiche, die am stärksten unter Druck geraten werden?
Am härtesten trifft es die Fächer, deren Alltag aus genau den Leistungen besteht, die jetzt budgetiert werden. Die HNO-Heilkunde, weil ein Großteil ihrer Termine Akuttermine sind. Ausgerechnet dort lag die durchschnittliche Vermittlungszeit über die Terminservicestelle bei drei Tagen. Das Fach hat also genau geliefert, was das TSVG versprochen hat, und trägt nun die stärksten negativen Folgen.
Die Gynäkologie, weil fast jeder Termin Vorsorgeleistungen enthält und weil Neupatientinnen eine große Rolle spielen. Der Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte rechnet damit, dass bundesweit bis zu 3,5 Millionen kurzfristige gynäkologische Versorgungskontakte pro Jahr betroffen sein könnten, und hat deshalb eine Petition beim Bundestag eingereicht.
Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin, weil hier die dreifache Belastung greift, die ich eben beschrieben habe.
Und das ambulante Operieren. Hier kommt zur Budgetierung der Wegfall der extrabudgetären Vergütung hinzu, und das nach Jahren, in denen die Politik die Ambulantisierung ausdrücklich gefördert hat. Praxen und Zentren haben genau darauf reagiert, umgebaut, OP-Kapazitäten geschaffen, Personal eingestellt, erhebliche Summen investiert. Diese Investitionen laufen weiter, die Vergütungsgrundlage dafür fällt weg.
Gibt es Patientengruppen, die besonders vulnerabel sind?
Hier gibt es zwei Ebenen, eine sehr konkrete und eine strukturelle. Konkret trifft es Kinder und Frauen.
Bei den Kindern: Die Kinder- und Jugendmedizin war gerade erst bewusst aufgewertet und von der Deckelung ausgenommen worden, weil sie seit Jahren unterfinanziert ist. Genau diese Aufwertung wird jetzt in großen Teilen zurückgenommen. Es kommt eine Regelung, die dazu führt, dass ausgerechnet in der Infektsaison, wenn besonders viele kranke Kinder kommen, die Mehrarbeit schlechter oder gar nicht vergütet wird.
Gleichzeitig verlieren die U-Untersuchungen ihren geschützten Vergütungsstatus, also genau das Instrument, mit dem Entwicklungsstörungen früh erkannt werden. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte formuliert es so: Wer bei der Prävention bei Kindern spart, riskiert höhere Kosten und schlechtere Lebensqualität im späteren Jugend- und Erwachsenenalter. Bemerkenswert ist auch, wie wenig Gehör dieses Fach hatte: Für ihre Stellungnahme blieben den Fachgesellschaften teils weniger als vier Tage.
Bei den Frauen: Betroffen sind die gynäkologische Krebsfrüherkennung, die Schwangerenvorsorge, notwendige Kontrolluntersuchungen und die zeitnahe Abklärung auffälliger Befunde. Der BVF-Präsident (Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte) bringt es auf den Punkt: “Wer Prävention und Früherkennung politisch stärken will, darf ihre Finanzierung nicht gleichzeitig schwächen.”
Was mich daran besonders stört, ist der Widerspruch zur politischen Ankündigung. Frauengesundheit wurde 2025 zum Schwerpunktthema erklärt, mit Forschungsprogramm und Dialogprozess. Ein Jahr später beschließt dieselbe Ministerin ein Gesetz, das die Versorgung von Frauen überproportional schwächt.
Und hier liegt für mich der eigentlich unsoziale Kern. Die Politik hat sich bewusst gegen gezielte Leistungskürzungen entschieden und für Budgetierung. Das ist kommunikativ bequem, weil man nicht sagen muss, welche Leistung man streicht. Formal bleibt alles Kassenleistung. Nur wird weniger davon angeboten.
Aber sobald etwas knapp wird, entscheidet nicht mehr die Dringlichkeit darüber, wer es bekommt, sondern die Durchsetzungsfähigkeit. Wer beharrlich anruft, bekommt seinen Termin. Wer die richtigen Worte findet, bekommt ihn schneller. Wer jemanden kennt, bekommt ihn sofort. Und wer privat zahlen kann, bekommt ihn ohnehin. Knappheit ist nie neutral. Sie verteilt nach Stärke.
Getroffen werden also nicht die, die das System ohnehin intensiv nutzen. Getroffen werden die Zurückhaltenden, die niemandem zur Last fallen wollen, die alte Dame, die kein zweites Mal anruft, Menschen mit Sprachbarriere, Familien, für die jeder Arzttermin ohnehin eine Hürde ist. Also genau die Menschen, für deren Schutz ein Solidarsystem einmal erfunden wurde.
Das macht die Budgetierung zur am wenigsten sozialverträglichen Form des Sparens, die man wählen kann. Am Ende stehen nicht mehr zwei Klassen, sondern drei: Privatversicherte, durchsetzungsstarke gesetzlich Versicherte, und diejenigen, die immer den Kürzeren ziehen.
Wo sehen Sie den größten Unterschied zwischen der politischen Darstellung und der realen Wirkung?
Wenn man die Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums liest, entsteht der Eindruck, für Patienten ändere sich konkret nichts außer moderaten Zuzahlungen.
Was dort nicht steht: dass bei zunehmender Budgetierung immer weniger Termine bezahlt und deshalb auch weniger angeboten werden. Dass daraus längere Wartezeiten entstehen. Dass besonders unterfinanzierte Leistungen schlicht nicht mehr angeboten werden können, weil sie betriebswirtschaftlich nicht mehr darstellbar sind. Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte (SpiFa) rechnet damit, dass ab 2027 mindestens 46 Millionen Facharzttermine ersatzlos wegfallen.
Bemerkenswert finde ich auch, wie die Zahlen verwendet werden. Der Bundeskanzler begründet die Kürzungen damit, die ärztlichen Budgets seien in zehn Jahren um 40 Prozent gestiegen. Das stimmt. Nur beschreibt es nicht, dass Ärzte pro Leistung mehr bekommen hätten, sondern dass mehr geleistet wurde. Mehr Patienten, mehr Kontakte. Diese Nachfrage haben nicht die Ärzte erzeugt. Und was in dieser Rechnung nie auftaucht: Nach Angaben des SpiFa finden allein im fachärztlichen Bereich schon heute rund 43 Millionen Termine pro Jahr statt, die überhaupt nicht vergütet werden.
Und dann die angekündigte Termingarantie beim Facharzt. Das halte ich für unrealistisch. Man hat gerade die Vergütung für schnelle Termine von heute auf morgen gestrichen, eine Regelung, die nachweislich funktioniert hat. Unter diesen Bedingungen können Praxen das nicht anbieten. Eine Garantie zu versprechen, nachdem man ihre Finanzierungsgrundlage beseitigt hat, ist gegenüber den Patienten nicht redlich.
Die Bundesregierung betont, dass die Versorgungsqualität nicht leiden werde. Wie bewerten Sie das?
Das lässt sich einfach prüfen: Was passiert, wenn ärztliche Arbeit ab einer bestimmten Menge nicht mehr vergütet wird?
Diese Leistungen verschwinden nicht aus dem Leistungskatalog. Aber sie werden verknappt. Auf dem Papier bleibt alles verfügbar, es gibt nur weniger davon. Medizin ist kein Ehrenamt. Leistungen müssen vergütet werden. Eine Praxis kann nicht dauerhaft erbringen, was nicht bezahlt wird.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) formuliert es inzwischen selbst sehr deutlich: “Ein gedeckeltes System kann kein unbegrenztes Leistungsversprechen geben [, und w]er Budgets einführt, muss auch [...] sagen, dass [...] Leistungen begrenzt sind. Alles andere sei unehrlich gegenüber den Patientinnen und Patienten.
Dem habe ich wenig hinzuzufügen. Man kann sagen, wir müssen sparen. Man kann sogar sagen, wo. Aber man kann nicht gleichzeitig 18 Milliarden Euro einsparen und behaupten, es ändere sich nichts.
Welche Tipps haben Sie für Kolleginnen und Kollegen, die sich vorbereiten wollen?
Ich sehe schon jetzt überall, dass Praxen anfangen, auf Effizienz zu trimmen. Stellen werden nicht mehr nachbesetzt, Termine gekürzt, Sprechstunden angepasst.
Ganz praktisch: Stellen Sie Modellrechnungen an. Was am Ende übrig bleibt, wird deutlich weniger sein, als viele erwarten. Die KVen stellen dafür Berechnungen zur Verfügung, die helfen, die individuelle Situation abzuschätzen und rechtzeitig anzupassen.
Viele Kollegen entscheiden sich gerade, ihren Kassensitz abzugeben oder früher als geplant in Rente zu gehen. Ich finde das verständlich und wirtschaftlich gut begründet.
Aber ich würde mir etwas anderes wünschen. Was gerade passiert, ist kein kollektiver Protest, sondern stiller Rückzug, Praxis für Praxis. Jeder für sich. Das ist individuell nachvollziehbar, aber in der Summe verheerend, denn der Druck verschwindet nicht mit denen, die gehen. Er verteilt sich auf immer weniger Schultern. Und je weniger übrig bleiben, desto größer wird die Last für jeden Einzelnen.
Deshalb wäre mir ein gemeinsamer, sichtbarer Protest lieber. Denn ein stiller Rückzug produziert keine Bilder, hat keinen Adressaten und lässt sich hervorragend anders erklären. Am Ende heißt es dann, es gebe eben zu wenige Ärzte. Genau deshalb ist es so wichtig, dass dieses Thema in den Medien nicht weiter totgeschwiegen wird.
Wie planen Sie mit der Unsicherheit, dass Teile des Gesetzes erst ab 2027 greifen?
Ehrlich gesagt: kaum. Vieles ist noch nicht endgültig entschieden, und die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen bekommen wir ohnehin immer erst mit erheblicher Verzögerung zu spüren.
Das ist ein Punkt, den Außenstehende oft nicht kennen: Eine Praxis erfährt erst Monate nach dem Quartal, was ihre Arbeit tatsächlich wert war, weil der Punktwert davon abhängt, wie viel alle Praxen zusammen geleistet haben.
Wir arbeiten also im kommenden Dreivierteljahr quasi blind, ohne zu wissen, welche unserer erbrachten Leistungen am Ende vergütet werden. Es gibt Modellrechnungen der KV, die helfen, das besser einzuschätzen und jetzt schon anzupassen. Aber am Ende ist es ein Blindflug bis zur ersten Auszahlung nach neuem Gesetz.
Die logische Konsequenz ist, dass jetzt alle maximal sparen, damit die Überraschung nicht zu böse wird. Auch das ist übrigens eine Folge dieser Reform, die niemand beabsichtigt hat: Die Unsicherheit selbst reduziert schon vor Inkrafttreten das Angebot.
Was wünschen Sie sich kurzfristig und langfristig?
Kurzfristig wünsche ich mir, dass Herr Linnemann einen Schritt zurückgeht und die Warnungen der Ärzteschaft ernst nimmt. So massive Veränderungen in so kurzer Zeit durchzudrücken und der ambulanten Versorgung keine Zeit zur Anpassung zu geben, ist fatal. Es wird Veränderungen geben müssen, das bestreitet niemand. Aber bei Einbußen dieser Größenordnung braucht es Übergangsfristen, die eine geordnete Neuorganisation erlauben.
Langfristig braucht es ein Konzept, das die Versorgung effizienter organisiert und, ja, auch gezielt Leistungen einspart, die nicht zwingend notwendig sind. Die gibt es. Aber sicher nicht bei Prävention, Krebstherapie und Notfallversorgung.
Dafür braucht es ein Umdenken, vor allem aber eine offene Kommunikation mit den Betroffenen. Und natürlich muss die Einnahmenseite geklärt werden, ebenso die Frage, was die Solidargemeinschaft künftig tragen soll und was nicht. Dazu gibt es verschiedene Konzepte, und über die sollte man offen streiten, statt sie hinter einer Budgetierung zu verstecken, die niemand erklären muss.
Gibt es Initiativen, Netzwerke oder Ressourcen, die Sie empfehlen würden?
Für den Überblick: Die KBV hat ein Shortpaper zur Stellungnahme veröffentlicht, "Versorgung sichern statt kaputtsparen", das die Auswirkungen kompakt zusammenfasst.
Verbände, die aktiv am Thema arbeiten: Der SpiFa als Stimme von 160.000 Fachärztinnen und Fachärzten, der Virchowbund für die Niedergelassenen, und Medi Geno Deutschland, die im Juni zu bundesweiten Praxisschließungen aufgerufen haben.
Fachspezifisch: Der Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte hat eine Petition beim Bundestag eingereicht. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte hat die Auswirkungen auf die Kindermedizin detailliert aufgearbeitet. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat mit hausarztpraxen-retten.de eine Kampagne aufgesetzt, die auch Patienten einbezieht, das finde ich einen wichtigen Ansatz.
Und, das ist mir persönlich wichtig: Sprechen Sie mit Ihren Patienten darüber. Nicht anklagend, sondern erklärend. Die meisten Menschen wissen nicht, dass ein erheblicher Teil der Termine, die sie bekommen, gar nicht vergütet wird. Das zu erfahren, verändert die Perspektive erheblich.

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Dr. med. Chressen Regier, Fachärztin für Radiologie