Dysplasie

Dysplasie

Was ist Dysplasie?

Zellveränderungen am Gebärmutterhals (Zervix), am Muttermund (Portio), in der Scheide (Vagina) oder im Bereich des äußeren Genitals (Vulva) werden in der Frauenheilkunde als Dysplasien bezeichnet. In der Regel sind sie harmlos und bilden sich von selbst zurück. Ausgeprägte Dysplasien gelten jedoch als Krebsvorstufe und müssen behandelt werden. Die Hauptursache für Dysplasien ist das Humane Papillomvirus (HPV), das in den häufigsten Fällen durch sexuelle Kontakte übertragen wird, jedoch nicht immer zu einer Erkrankung der Zellen führt. Da Dysplasien meist keine Symptome oder Beschwerden verursachen, ist die jährliche Krebsvorsorge so wichtig.

 

Im Rahmen einer Früherkennung stehen dem Facharzt unterschiedliche Maßnahmen zur Verfügung:

 

Der Krebsabstrich (Pap-Test)

Dysplasien können bei der Vorsorge mit einem Abstrich vom Gebärmutterhals oder der Scheide (Pap-Test) festgestellt werden: Mithilfe eines speziellen Spatels werden einige Schleimhautzellen direkt aus dem Gebärmutterhals abgestrichen. Der Abstrich dauert wenige Sekunden und ist schmerzfrei. Ist der Pap-Test auffällig, werden weitere Verfahren durchgeführt, um festzustellen, ob die Zellveränderungen behandelt werden müssen oder ob eine regelmäßige Kontrolle beim Gynäkologen zunächst ausreicht.

 

Die Lupenbetrachtung (Kolposkopie)

Mithilfe einer speziellen Lupe (Kolposkop) kann eine genaue Aussage über das Ausmaß und die Beschaffenheit der Dysplasie getroffen werden. Mit diesem speziellen Instrument ist es möglich, die Oberflächenbeschaffenheit der Schleimhaut mit bis zu 40-facher Vergrößerung darzustellen.

 

Die Gewebeprobeentnahme (Biopsie)

Die Biopsie wird dann durchgeführt, wenn die Kolposkopie einen auffälligen Befund ergeben hat. Bei dem Eingriff wird eine rund zwei Millimeter große Gewebeprobe aus dem betroffenen Areal entnommen. Im inneren Bereich kann der Eingriff problemlos ohne Betäubung erfolgen, während eine Biopsie im Bereich des äußeren Genitals nach örtlicher Betäubung durchgeführt wird. 7–10 Werktage nach der durchgeführten Biopsie liegen die Ergebnisse vor, und abhängig vom Status können weitere Behandlungsmethoden festgelegt werden.

 

Bei der Biopsie kann es zu leichten Blutungen kommen. 2–3 Tage nach dem Eingriff sollten Patientinnen deshalb Folgendes vermeiden: Vollbäder, Sauna, Schwimmbad, Geschlechtsverkehr und den Gebrauch von Tampons.

 

Behandlung von Dysplasien

Ob bei einer Dysplasie eine Behandlung erforderlich ist, hängt vom Grad der Zellveränderung ab. Bei Krebsvorstufen und sehr kleinen, oberflächlichen Tumoren kann die ambulant unter örtlicher Betäubung (auf Wunsch auch in Vollnarkose) durchgeführte Konisation zum Einsatz kommen. Dabei wird mittels Skalpell, elektrischer Schlinge oder Laser ein Gewebekegel aus dem Gebärmutterhals entnommen.

 

Nach dem Eingriff können in den folgenden 7 Tagen noch Blutungen auftreten, die aber deutlich geringer sind als die normale Monatsblutung. Bei stärkeren Blutungen legt der Arzt eventuell eine Tamponade in die Scheide ein, die nach 1–2 Tagen wieder gezogen wird. Am 8. bis 9. Tag löst sich der Wundschorf, was mit dem Risiko einer erneuten Wundblutung verbunden ist. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte man sich auf jeden Fall körperlich schonen.

 

Bis zur vollständigen Wundheilung sollte man 3–4 Wochen weder baden noch schwimmen, keinen Geschlechtsverkehr haben oder Tampons benutzen. Der nächste Arztbesuch findet bei unkompliziertem Heilungsverlauf in der Regel nach 7 Tagen statt. Zu diesem Zeitpunkt sollte dann auch das Ergebnis der feingeweblichen Untersuchung vorliegen, und je nach Befund (z. B. einer möglichen Krebserkrankung) kann das weitere Vorgehen besprochen werden.

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