Die Schwangerenvorsorge dient der Gesundheitsüberwachung von Mutter und Kind während der Schwangerschaft. Sie umfasst körperliche Untersuchungen, Bluttests, Ultraschalluntersuchungen und Beratungen zu Ernährung, Impfungen und Geburt. Der Mutterpass dokumentiert alle wichtigen Befunde. Regelmäßige Vorsorgetermine sind entscheidend, um Schwangerschaftsrisiken frühzeitig zu erkennen und Komplikationen zu vermeiden.
Die Erstuntersuchung erfolgt meist zwischen der 5. und 8. Schwangerschaftswoche, ist besonders umfangreich und legt die Grundlage für die gesamte Schwangerschaftsbetreuung. Nach der Anamnese erfolgt die körperliche Untersuchung (u. a. Gewicht und Größe, Blutdruckmessung) und danach die gynäkologische Untersuchung (Abtasten der Gebärmutter, Untersuchung des Muttermunds, Ultraschall zur Bestätigung der Schwangerschaft).
Bei der Blutuntersuchung werden die Blutgruppe sowie der Rhesusfaktor bestimmt, der Hämoglobinwert gemessen, die Schilddrüsenwerte kontrolliert, ein Röteln-Antikörpertest durchgeführt und auf HIV sowie Hepatitis getestet. Auf Wunsch wird ein Toxoplasmose-CMV-Parvovirus-Test durchgeführt. Der Urin gibt wiederum Aufschluss über den Glukosewert sowie die Anzahl der Leukozyten, zur Erkennung von Infektionen oder Schwangerschaftsdiabetes.
Ab der 9. Schwangerschaftswoche (SSW) erfolgen regelmäßige Vorsorgetermine, in der Regel alle 4 Wochen, ab der 32. SSW alle 2 Wochen. Bei jeder dieser Untersuchungen wird Folgendes geprüft: Gewicht, Blutdruck, Urin, Kontrolle des Muttermunds und Gebärmutterwachstum, Messung der Symphyse-Fundus-Länge (Größe der Gebärmutter) sowie die Bestimmung der kindlichen Herztöne.
Ab der 10. SSW kann zusätzlich der sogenannte NIPT-Test durchgeführt werden. Dieser nicht-invasive Pränataltest ist ein Bluttest, mit dem sich in der Schwangerschaft kindliches Erbgut auf die Trisomien 13, 18 und 21 untersuchen lässt. Diese Trisomien sind seltene genetische Veränderungen, die die körperliche und geistige Entwicklung unterschiedlich beeinflussen. Am bekanntesten ist die Trisomie 21 (Down-Syndrom). Bei Verdacht auf genetische Erkrankungen kann entweder eine Chorionzottenbiopsie (CVS) oder eine Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) durchgeführt werden.
In der Schwangerschaft sind drei verpflichtende Ultraschalluntersuchungen vorgesehen – das Ersttrimesterscreening, das Zweittrimesterscreening inkl. Herzecho und Farbdopplersonographie sowie das Dritttrimesterscreening. Beim ersten Screening (11+6 bis 13+6 SSW) wird die Schwangerschaft bestätigt, die Herzaktion des Fötus festgestellt und die Scheitel-Steiß-Länge gemessen. Beim zweiten Screening (19.–22. SSW) wird das fetale Wachstum festgestellt, die Lage der Plazenta geprüft sowie die Organe gescreent. Das dritte Screening (29.–33. SSW) kontrolliert wiederum das Wachstum, das Fruchtwasser und die Lage des Kindes.
Die Farbdopplersonographie (auch Farb-Doppler-Ultraschall genannt) im zweiten Screening ist ein bildgebendes Verfahren, mit dem die Durchblutung von Blutgefäßen sichtbar gemacht wird. Dabei werden Blutflussrichtung und Blutflussgeschwindigkeit farblich dargestellt. In der Schwangerschaft überwacht sie die Blutversorgung des ungeborenen Kindes. Genauer gesagt werden die Blutversorgung der Plazenta überprüft, der Blutfluss in der Nabelschnurarterie gemessen, die Blutversorgung des fetalen Gehirns beurteilt und die Blutversorgung in den Gebärmutterarterien kontrolliert.
Bei jeder zweiten Vorsorgeuntersuchung wird der HB-Wert (Blutarmutskontrolle) ermittelt, im zweiten Trimester ein Antikörpersuchtest durchgeführt, und in der 24. bis 28. SSW wird mit dem Zuckerbelastungstest (OGTT) eine mögliche Schwangerschaftsdiabetes diagnostiziert.
Ab der 28. bis 30. Schwangerschaftswoche wird bei jeder zweiten Vorsorgeuntersuchung ein CTG durchgeführt, um die Herztöne des Kindes und die Wehentätigkeit der Mutter zu überwachen.
Ab der 36. SSW wird die Lage des Kindes kontrolliert, also ob es in Kopf- oder Steißlage liegt. Sehr oft erfolgen jetzt auch Informationen zu den Geburtsarten sowie die Vorbereitung auf die Geburt. Auf Wunsch kann ein Test auf Streptokokken der Gruppe B durchgeführt werden, da diese während der Geburt auf das Kind übertragen werden können.
Eine Stillberatung wird individuell auf die Bedürfnisse der Mutter und des Babys angepasst und setzt in der Regel schon vor der Geburt ein. Hier erfolgt unter anderem die Aufklärung über die Bedeutung des Stillens für Kind und Mutter, die Einführung in die verschiedenen Stillpositionen, wie z. B. die Wiegehaltung oder die Seitenlage, sowie die Information über das Kolostrum (die erste Milch und ihre Vorteile). Zudem wird die Anatomie der Brust erklärt, also wie die Milchbildung funktioniert.
Nach der Geburt, also zu Beginn des Stillens, erhält die Mutter Hilfe beim korrekten Anlegen des Babys an die Brust, bekommt Infos zum Stillrhythmus und dem Trinkverhalten ihres Kindes (z. B. wie man erkennt, ob das Baby genug trinkt). Auch typische Probleme, wie z. B. ein Milchstau, eine Mastitis (Brustentzündung), schmerzende Brustwarzen oder eine Hyperlaktation (zu viel Milch), werden ausführlich besprochen.
Die Hebammensprechstunde bietet individuelle Unterstützung während der Schwangerschaft, der Geburt und in der Wochenbettzeit zu Hause. Die Hebamme begleitet werdende Mütter bei Fragen zur Schwangerschaft, hilft bei Beschwerden und bereitet auf die Geburt und das Leben mit dem Baby vor. Nach der Geburt unterstützt sie beim Stillen, bei der Babypflege und der Rückbildung. Die Betreuung durch eine Hebamme vermittelt Sicherheit und Selbstvertrauen und ergänzt die ärztliche Betreuung sinnvoll.
Während der Schwangerschaft kann die Hebamme Vorsorgeuntersuchungen durchführen, wie sie auch beim Gynäkologen stattfinden. Dazu gehören beispielsweise die Gewichtskontrolle, die Blutdruckmessung, das Abtasten des Bauches und das Abhören der kindlichen Herztöne. Auch bei der Vorbereitung auf die Geburt ist die Hebamme behilflich und klärt unter anderem Fragen zum Ablauf der Geburt.
Nach der Geburt unterstützt sie beim Stillen, bei der Babypflege (z. B. beim ersten Bad), bei der Wundheilung (z. B. Nabelpflege) sowie bei der Rückbildung und dem Beckenbodentraining. Die Kosten für die Hebammensprechstunde werden in Deutschland von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dazu gehören die Schwangerenvorsorge, die Beratung in der Schwangerschaft und im Wochenbett, die Stillberatung und Rückbildungskurse.
Dysplasie
Empfängnisverhütung
Gynäkologisch-chirurgische Eingriffe
Gynäkologische Vorsorge
Teenagersprechstunde
Tumorerkrankungen und Nachsorge
Unerfüllter Kinderwunsch
Wechseljahre
Unser Magazin für Health, Wellbeing und Lifestyle